Vergleichen Sie Medizin erster Klasse
Nürnberger Krankenversicherung
Ostendstraße 100, 90482 Nürnberg
Tel. 0911-5 31-0
Fax 0911-5 31 32 06
Web: www.nuernberger.de
Hier stellen wir Ihnen private Krankenversicherer vor. Den Fokus legen wir auf die sogenannte private Krankenvollversicherung - Krankheitskosten-Vollversicherung.
Beispiele zu privaten Krankenversicherungsangeboten
Nürnberger Krankenversicherung:
Tarif
Günstiger Monatsbeitrag plus Pflegeversicherung
Tarif
Billiger Krankenversicherungsbeitrag im Monat plus Pflegepflichtversicherung
Informationen Erklärungen zu den Leistungskriterien im Kranken-Versicherungsvergleich
Allgemeiner Bereich
Primärarzttarife
Tarife sehen Leistungseinschränkungen vor, wenn Fachärzte direkt (ohne Überweisung durch den
Haus- oder Primärarzt) aufgesucht werden. Primärärzte sind u. a. praktische Ärzte ohne
Facharztbezeichnung oder Frauen- und Kinderärzte.
Beitragsrückerstattung
Zahlreiche Gesellschaften zahlen Beiträge zurück, wenn der Versicherte keine Leistungen in
Anspruch genommen hat und insgesamt der Geschäftsverlauf dies erlaubt (erfolgsabhängig).
Eine garantierte Beitragsrückerstattung bedeutet, dass der Versicherte bei Leistungsfreiheit einen in
den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelten Anspruch auf Beitragsrückerstattung hat,
und zwar unabhängig vom jeweiligen Geschäftsergebnis des Unternehmens.
Diese Tarife sind besonders interessant für Angestellte / freiwillig gesetzlich Kranken Versicherte.
Optionstarife
Optionstarife bieten die Möglichkeit, später in einen höherwertigeren Tarif ohne erneute
Gesundheitsprüfung zu wechseln
Allgemeiner Bereich (Zusatzversicherung)
Ergänzung zur gesetzlichen Krankenkasse
Zu empfehlen sind folgende Absicherungen: im ambulanten Bereich die Heilpraktikerleistung und die
Erstattung von Sehhilfen, im stationären Bereich die Wahlleistungen, im dentalen Bereich ein
Zahnzusatztarif sowie ein Krankentagegeld für die Krankengeldlücke.
Leistungsbereiche ambulant/stationär/dental:
Ambulanter Bereich
Heilpraktiker
Soll der Versicherungsschutz auch Leistungen des Heilpraktikers umfassen?
Psychotherapie
Soll der Versicherungsschutz auch Leistungen für Psychotherapie umfassen?
Versicherungsmakler Peter Müller, Gottesweg 21, 50969 Köln www.pm-makler.de - Fon +49 221 121213
Gebührenordnung für Ärzte
Rechtsgrundlage für die Berechnung der ärztlichen Leistungen in der PKV. Ein komplettes
Verzeichnis aller ärztlichen Verrichtungen, die gegenüber dem Patienten abgerechnet werden
können. Aufgeführt ist die Bezeichnung der Leistung, eine Gebührenziffer, und ein bestimmter
Euro-Wert als Basissatz dafür.
Im Vorspann ist behandelt, welche Vielfach-Faktoren der Euro-Werte wann berechnet werden dürfen.
Der Regelfall ist der 2,3-fache Faktor auch genannt Regelhöchstsatz; bei medizinischer Begründung
(schwierig, aufwendig etc.) kann bis zum 3,5-fachen des jeweiligen Basis-Wertes berechnet werden
(genannt Höchstsatz). Das gilt immer noch als Berechnung im Rahmen der Gebührenordnung.
Für Medizinisch-technische Leistungen (z.B. Röntgen, Bestrahlung, Laboruntersuchungen) ist der
Regelsatz der 1,8-fache Satz, der Höchstsatz der 2,5-fache.
Darüber hinaus können abweichende Berechnungen als Honorarvereinbarung (im Einzelfall)
festgelegt werden. Diese muss vor der Behandlung dem Patienten zur Unterschrift vorgelegt werden.
Hierin muss dann genau geregelt werden, was wofür berechnet werden soll.
Erstattung für Sehhilfen
Die Höhe der Erstattung für Sehhilfen kann von Tarif zu Tarif sehr unterschiedlich sein.
Ambulanter Bereich (speziell für Vollversicherung)
Ergänzungstarife für Beihilfeberechtigte
Für Beihilfeberechtigte gibt es spezielle Ergänzungstarife, die nicht beihilfefähige Kosten, z.B.
Heilpraktiker oder Material- und Laborkosten übernehmen.
Freie Wahl des Behandlers
(z.B. psycholog. Psychotherapeuten oder Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten)
Die Musterbedingungen sehen vor, dass der versicherten Person die Wahl unter den
niedergelassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten freisteht. Wenn daneben auch Behandlungen
durch den psychologische Psychotherapeuten oder der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten versichert sein sollen, muss das ausdrücklich genannt sein.
Mindestens 50 ambulante Sitzungen ohne vorherige Zusage
Viele Tarife sehen eine Begrenzung der Sitzungszahl vor. Die Grenzen können z.B. bei schweren
Traumata leicht überschritten werden. Einige Bedingungen sehen die Notwendigkeit einer Zusage
des Versicherers vor Behandlungsbeginn vor.
Hier können zum Beispiel Tarife selektiert werden, die Erstattung für mindestens 50 Sitzungen ohne vorherige
Zusage vorsehen.
Keine Einschränkungen bei der Erstattungshäufigkeit
Gibt es Einschränkungen bei den Hilfsmitteln, wie 'Hilfsmittelleistungen in zeitlich befristeten
Erstattungszyklen', die Leistung muss mindest jährlich erfolgen.
Keine Limitierung durch eine prozentuale oder durch preisliche Leistungsobergrenze
Erfasst ist, ob es preisliche oder prozentuale Obergrenzen bei der Erstattung gibt? Eine Einkränkung
kann durch Formulierung z.B. 'einfache Ausführung' erfolgen. Ist eine Begrenzung nur für Sehhilfen
vorgesehen, wird dieses hier nicht berücksichtigt.
Keine Einschränkung bei Krankenfahrstühlen
Erfasst sind nach Art und Umfang (offene Formulierungen oder abgeschlossene Aufzählungen) die
Krankenfahrstühle (wie z.B. der handbetriebene Krankenfahrstuhl). Es darf keine Einschränkung
durch Art/Umfang, preisliche oder prozentuale Grenzen geben.
Heimdialysegeräte
Erfasst sind nach Art und Umfang (offene Formulierungen oder abgeschlossene Aufzählungen) die
lebenserhaltenden Hilfsmittel (wie z.B. die Heimdialyse).
Atemüberwachungsmonitore
Erfasst sind nach Art und Umfang (offene Formulierungen oder abgeschlossene Aufzählungen) die
lebenserhaltenden Hilfsmittel (wie z.B. die Atemüberwachung).
Beatmungsgeräte, Sauerstoffkonzentratoren
Erfasst sind nach Art und Umfang (offene Formulierungen oder abgeschlossene Aufzählungen) die
lebenserhaltenden Hilfsmittel, wie z.B. die Sauerstoffkonzentratoren.
Kostenersatz für nichtärztliche Behandler (Ergotherapeuten, Logopäden)
Erfasst ist, ob für versicherte, logopädische oder ergotherapeutische Behandlungen auch
nichtärztliche Behandler (Logopäden, Ergotherapeuten) in Anspruch genommen werden können.
Erstattung nicht nur im Notfall, bei Gehunfähigkeit und nicht nur bei bestimmten Krankheiten
Es dürfen keine schwerwiegenden Einschränkungen aufgeführt sein, wie etwa nicht nur im Notfall,
nicht nur bei Gehunfähigkeit und nicht nur bei bestimmten Krankheiten oder nicht nur im
Zusammenhang mit ambulanten Operationen.
Keine Einschränkung auf den nächstgelegenen oder nächsten Behandler
In den Versicherungsbedingungen darf keine Einschränkung auf den 'nächstgelegenen' oder
'nächsten' Behandler ohne den Zusatz 'geeigneten' enthaltenen sein.
Keine Einschränkung in der Entfernung (Kilometerbegrenzung oder Territorialgebiet)
Versicherungsmakler Peter Müller, Gottesweg 21, 50969 Köln www.pm-makler.de
Ein umfangreicher Deckungsschutz bedeutet, dass es bei den Transporterstattungen keinen
maximalen Entfernungsradius gibt.
Vorsorgeuntersuchungen umfassender als der gesetzliche Rahmen der GKV Kassen
Die Vorsorgeleistungen soll besser / umfassender als in der gesetzlichen Krankenversicherung, nicht
nur dadurch, dass die sonst üblichen Altersbeschränkungen nicht eingehalten werden müssen.
Ambulante Heilbehandlung in einem Kurort/Heilbad ohne vorherige Zusage
In den Bedingungen ist der Verzicht auf die 'Kurortklausel' nach § 5 (1) e) der MB/KK 94 Teil I des
PKV-Verbandes enthalten (bei Verzicht auf diese Klausel darf ein approbierter niedergelassener Arzt
in einem Kurort/Heilbad zur ambulanten Behandlung aufgesucht werden).
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Ambulanter Bereich (speziell für Zusatzversicherung)
Ambulanter Privatarzt
Beim Leistungserstattungsprinzip gehen Sie mit Ihrer Chipkarte zum Arzt, werden dort behandelt und
der Arzt bekommt die Entlohnung über ein kompliziertes Punktesystem von der Krankenkasse
bezahlt. Alternativ können Sie auch das Kostenerstattungsprinzip wählen. Hier bekommen Sie nach
Ihrem Arztbesuch eine Rechnung vom Arzt, die Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Sie
bekommen dann den Betrag erstattet, der auch sonst an den Arzt gezahlt worden wäre. Die Differenz
können Sie sich dann zu einem Großteil von speziellen Zusatztarifen erstatten lassen, die Sie mit
dieser Auswahl selektieren können. An die Wahl des Kostenerstattungsprinzips sind Sie mindestens
12 Monate gebunden. Der Vorteil dieses Systems ist, dass Sie beim Arzt wie ein Privatpatient
behandelt werden und somit bessere Leistungen in Anspruch nehmen können.
Ambulante Zuzahlungen
Die Gesetzlichen Krankenversicherten haben einige Zuzahlungen zu leisten, z.B. für Arznei- und
Verbandmittel und Heilmittel wie Krankengymnastik und Massagen. Einige Zusatztarife übernehmen
die Zuzahlungen (oder Teile davon).
Praxisgebühr
Für GKV-Versicherte seit 1. Januar 2004 gilt die Praxisgebühr: Bei ärztlicher oder zahnärztlicher
Behandlung wird für jedes Quartal eine Praxisgebühr von zehn Euro fällig. Überweist der Hausarzt
den Patienten zur Weiterbehandlung an einen Facharzt, muss keine erneute Gebühr entrichtet
werden. Einige wenige private Zusatztarife erstatten diese Praxisgebühr.
Begriffe zur Selbstbeteiligung
Selbstbeteiligung
Wer bereit ist, sich mit einem bestimmten Betrag im Jahr an den Krankheitskosten zu beteiligen, zahlt
deutlich weniger. Dies gilt sowohl für die eigentliche Prämie, als auch für die Prämie inklusive SB. Es
lohnt sich besonders für Selbständige, dass sich bei Angestellten der Arbeitgeber am Beitrag, nicht
aber am Selbstbehalt beteiligt. Es handelt sich um jährliche (kumulierte) Größen.
Absolute Selbstbeteiligung
Bei einer absoluten Selbstbeteiligung leistet die Versicherung erst nach Überschreiten des festgelegten
Betrags.
Prozentuale Selbstbeteiligung
Bei einer prozentualen Selbstbeteiligung muss für jede Rechnung ein bestimmter Prozentsatz selbst
geleistet werden, allerdings nur bis zu einer maximalen Rechnungssumme.
Optimale Selbstbeteiligung
Versicherer bieten Tarife mit unterschiedlichen SB-Stufen an.
Bei der Berechnungsoption 'Optimale SB' wird die Selbstbeteiligung in die Prämie eingerechnet, bei
prozentualer SB zu 50%. Es erscheint die Tarifvariante im Ergebnis, die inkl. SB die günstigste ist.
Wenn nicht optimiert wird, erscheint die höchste SB-Stufe eines Tarifwerks im Ergebnis, bei
Optimierung oft eine mittlere oder niedrige SB-Stufe.
Selbstbeteiligung auch im stationären und dentalen Bereich
Es gibt Tarifwerke, die aus sogenannten Kompakttarifen bestehen, sowie Tarifwerke mit speziellen
Tarifen für den ambulanten, stationären und dentalen Bereich. Bei Kompakttarifen bezieht sich die
SB auch auf den stationären und dentalen Bereich.
Stationärer Bereich
Krankenhaus
Grundsätzlich können alle Patienten die allgemeinen Krankenhausleistungen (medizinische
Versorgung durch die diensthabenden Ärzte sowie Pflege, Unterkunft und Verpflegung im
Mehrbettzimmer) des Krankenhauses in Anspruch nehmen. Darüber hinaus bietet Ihnen das
Krankenhaus in der Regel zwei Arten von Wahlleistungen an: Unterbringung im Ein- oder
Zweibettzimmer, wahlärztliche Behandlung durch die leitenden Krankenhausärzte
(Chefarztbehandlung).
Einbettzimmer
Der Versicherte hat Anspruch auf ein Einbettzimmer. Wenn kein Einbettzimmer in Anspruch
genommen wird oder nicht vorhanden ist, erhält er eine Entschädigung
(Ersatz-Krankenhaustagegeld).
Ein-/Zweibettzimmer
Bestimmte Gesellschaften bieten als Alternative zu den klassischen Tarifen den Ein- oder
Zweibettzimmertarif an. Einen Tarif, der generell für Ein- oder Zweibettzimmer leistet, aber kein
Ersatz-Krankenhaustagegeld zahlt, wenn kein Einbettzimmer in Anspruch genommen wurde.
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Zweibettzimmer
Der Versicherte hat Anspruch auf ein Zweibettzimmer. Wenn er in ein Einbettzimmer möchte, muss
er die Differenz bezahlen. Zahlen manche Kunden von ihrer Krankenhaus-Tagegeldversicherung.
Mehrbettzimmer
Dies entspricht den Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse, ohne Chefärzte, eigenes Bad und Toilette usw
Privat-/Chefarztbehandlung
Umfasst die ärztlichen Wahlleistungen, d.h. die privatärztliche Behandlung durch den Chefarzt bzw.
den Arzt nach Wahl. Die Wahl eines Ein- bzw. eines Zweibettzimmers ist meist mit einer
Privatarzt-Behandlung verbunden.
Stationärer Bereich (speziell für Vollversicherung)
Erstattung nicht nur im Notfall und nicht nur bei bestimmten Krankheiten
Es dürfen keine schwerwiegenden Einschränkungen aufgeführt sein, wie etwa nicht nur im Notfall,
nicht nur bei bestimmten Krankheiten oder nicht nur im Zusammenhang mit ambulanten Operationen.
Keine Einschränkung auf das 'nächstgelegene' oder 'geeignete' Krankenhaus.
In den Versicherungsbedingungen darf keine Einschränkung auf das 'nächstgelegene' oder 'nächste'
Krankenhaus ohne den Zusatz 'geeigneten' enthaltenen sein.
Keine Einschränkung in der Entfernung (Kilometerbegrenzung oder Territorialgebiet)
Ein umfangreicher Deckungsschutz bedeutet, dass es bei den Transporterstattungen keinen
maximalen Entfernungsradius gibt.
Keine Einschränkung beim Transportmittel
Weiterhin sollten Sie darauf achten, dass keine Einschränkungen auf 'TransportFAHRTEN' bestehen,
falls auch der Transport mit dem Rettungshubschrauber versichert sein soll.
Es wird keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der berücksichtigten Tarif-, Beitrags- und Leistungsdaten gegeben!
Weder der Hersteller dieses Programms noch der Überbringer (Versicherungsmakler Peter Müller Tel. 0221 121213) dieser Seite können eine Gewähr für Richtigkeit und
Vollständigkeit der aufgeführten Darstellungen übernehmen.
Unterbringung in Gemischten Anstalten ohne vorherige schriftl. Leistungszusage bei
medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung
In Deutschland gab es 2006 662 gemischte Anstalten. Hierbei handelt es sich um
Krankenanstalten, die neben einem üblichen Krankenhausbetrieb auch die Aufnahme von
Rekonvaleszenten und/oder einen Sanatoriumsbetrieb durchführen.
Leistungen für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlungen in Gemischten Anstalten sind
nach den MB/KK 94 Teil I des PKV-Verbandes ausschließlich nach vorheriger Zusage des
Unternehmens versichert. Einige dieser Regelungen verlieren jedoch etwas an Bedeutung, da
diesbezüglich rechtsgültige Urteile des BGH vorliegen. Von diesen Urteilen sind jedoch nur einige
wenige Versicherungsfälle betroffen.
Unterbringung in Gemischten Anstalten ohne vorherige schriftl. Leistungszusage bei Unfällen
Erfolgen Leistungen in Gemischten Anstalten nach Unfällen auch ohne vorherige Zusage des
Versicherers?
Stationärer Bereich (speziell für Zusatzversicherung)
Freie Krankenhauswahl
Einige private Zusatzversicherungen übernehmen die von der gesetzlichen Krankenversicherung
nicht geleisteten Mehrkosten (des allgemeinen Pflegesatzes), wenn ein anderes als in der
Einweisung genanntes Krankenhaus in der Bundesrepublik Deutschland aufgesucht wird.
Praxisgebühr
Für GKV-Versicherte seit 1. Januar 2004 gilt die Praxisgebühr: Bei ärztlicher oder zahnärztlicher
Behandlung wird für jedes Quartal eine Praxisgebühr von zehn Euro fällig. Überweist der Hausarzt
den Patienten zur Weiterbehandlung an einen Facharzt, muss keine erneute Gebühr entrichtet
werden. Einige wenige private Zusatztarife erstatten diese Praxisgebühr.
Dentaler Bereich
Leistungen im Zahnbereich
Der Zahnbereich umfasst die Zahnbehandlung, den Zahnersatz und die Kieferorthopädie.
Zahnersatz
Als Zahnersatz bezeichnet man Behandlungen und Materialien zur Wiederherstellung des Gebisses
nach Verlust von Zahnteilen, einem oder mehrerer Zähne. Die Gründe dafür können in der
Schädigung von Zahn und Zahnhalteapparat durch Karies und Parodontitis liegen oder in dem
Verlust durch einen Unfall.
Kieferorthopädie
Die Kieferorthopädie befasst sich mit der Erkennung, Verhütung und Behandlung von Zahn- und
Kieferfehlstellungen und den damit in Zusammenhang stehenden funktionellen Störungen.
Zahnbehandlung
In den Bereich Zahnbehandlung fallen die Prophylaxe, die Kariesbehandlung, Zahnfleisch- und
Zahnbetterkrankungen, zahnerhaltende Maßnahmen.
Implantate
Ein Implantat ist eine künstliche Zahnwurzel, welche in den Knochen des Ober- oder Unterkiefers
eingebracht wird. Auf dem Implantat kann herausnehmbarer oder festsitzender Zahnersatz verankert
werden. Die Anzahl der gesetzten Implantate in Deutschland ist erheblich gewachsen.
Umfassende Leistung = Implantate werden ohne weitere Einschränkungen (wie z.B. einer
Summenbegrenzung je Implantat oder einer Stückzahlbegrenzung unter 6 Implantate je Kiefer)
gemäß dem gewählten Zahnersatztarif und deren Prozentsatz erstattet.
Leistung Implantate = Es bestehen Abweichungen gegenüber der Erstattung im Zahnersatzbereich
des gewählten Tarifes (Implantate werden u. U. eingeschränkt erstattet).
Dentaler Bereich (speziell für Vollversicherung)
Zahnstaffel
In den ersten Versicherungsjahren ist die Leistung für Kieferorthopädie, Zahnersatz und Behandlung
bei vielen Tarifen eingeschränkt. Hier können Tarife selektiert werden, die keine tarifliche Zahnstaffel
vorsehen.
Dentaler Bereich (speziell für Zusatzversicherung)
Praxisgebühr
Für GKV-Versicherte seit 1. Januar 2004 gilt
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